Lieferbedingungen

Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH

§ 1 Allgemeines

Für die Verträge über Lieferungen und Leistungen der Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH (nachfolgend kurz „Lieferant“ genannt) gelten ausschließlich diese Lieferbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für Geschäftsabschlüsse zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 2 LIEFERFÄHIGKEIT

Sollte ein Artikel nicht mehr lieferbar sein, behält sich der Lieferant vor, von dem Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant informiert dann umgehend den Kunden über die Liefersituation. Eine Lieferung ist nur möglich, solange der Vorrat reicht. Mit der Entfernung oder der Veränderung eines abgebildeten Produktes oder dessen Eigenschaften innerhalb des Online-Shops oder im Produktkatalog verliert das ursprünglich abgebildete Angebot seine Gültigkeit.

§ 3 Vertragsdokumente

Die Bestellung und eine evt. Bestätigung sind durch den Kunden zur eigenen Sicherheit auszudrucken. Beim Lieferanten werden diese Texte auch gespeichert, können aber nicht für jede eingehende Bestellung abrufbar gemacht machen. Vertragssprache ist Deutsch. Andere Sprachen stehen nicht zur Verfügung.

§ 4 Preise/ Versandkosten/ Zahlung/ Datenschutz

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gültigen Umsatzsteuer. Es gelten nur die Preise des Tages der Bestellung. Die Versendung der Ware erfolgt mittels Postpaket. Bei Versendung innerhalb Deutschlands berechnen wir eine Versandkostenpauschale von 7,90 EUR. Bei Versendung ins europäische und nichteuropäische Ausland gelten gesonderte Bedingungen. Die Bezahlung erfolgt sicher und bequem per Bankeinzug, Kreditkarte oder gegen Nachnahme in Bar/ Euro-Scheck. Nachnahmegebühren in Höhe von 2,00 EUR gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Sollte innerhalb des Zahlungsziels kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, wird der Vorgang an unseren Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt weitergegeben. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der CRIFBÜRGEL dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die CRIFBÜRGEL verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIFBÜRGEL können dem CRIFBÜRGEL-Informationsblatt entnommen oder online unter www.crifbuergel.de/de/datenschutz eingesehen werden.

§ 5 Lieferung

Der Lieferant ist bemüht, dass die bestellten Artikel innerhalb des gewünschten Liefertermins ausgeliefert werden. Momentan nicht lieferbare Artikel werden bei Verfügbarkeit unverzüglich nachgeliefert. Der Versand erfolgt mit einem Paketdienstleister nach freier Wahl des Lieferanten. Sollte der Kunde beim Zustellversuch nicht erreichbar sein, findet er eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Etwaige Kosten für weitere Zustellungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 6 Widerrufsrecht

Der Kunde kann seine Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Artikel widerrufen. Es genügt die rechtzeitige Absendung eines schriftlichen Widerrufs an Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH, Hauptstr. 154 B, D-09548 Kurort Seiffen. Die gelieferten Artikel werden kostenfrei zurückgeholt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Artikel, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Ebenso nicht für entsiegelte Artikelverpackungen oder für Artikel, die benutzt wurden oder aufgrund ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung nicht geeignet sind. Bei Bestellungen, die einen Bruttowert von 40,00 EUR unterschreiten, sind die regelmäßigen Kosten, gemäß der gesonderter Aufstellung, der Rückgabe vom Besteller zu zahlen, es sei denn, dass die gelieferten Artikel nicht der bestellten Artikel entsprechen. Für die Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung, eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Nach Ausübung des Widerrufs ist der Kunde nicht mehr zum Gebrauch berechtigt. Er muss die Artikel unverzüglich zurücksenden. Insoweit bleiben alle Rechte vorbehalten.

Ergänzend gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Zweifel gehen die oben genannten Lieferbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH

§ 1 Allgemeines

Für die Verträge über Lieferungen und Leistungen der Kleinkunst aus dem Erzgebirge Müller GmbH (nachfolgend kurz „Lieferant“ genannt) gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Lieferant ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt auch für Geschäftsabschlüsse zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.

§ 2 Angebote

Die Angebote des Lieferanten sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt durch mündlichen oder schriftlichen Auftrag zustande, einer Auftragsbestätigung des Lieferanten bedarf es hierzu nicht. Geringfügige, technisch bedingte oder mengenmäßige und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich der Lieferant vor. In diesen Fällen erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung, nach deren Inhalt sich die Lieferung ausschließlich richtet.

§ 3 Preise und Mindestauftragswerte

Die Preise verstehen sich ab Werk/ Lager ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bestellungen des Kunden an einen Mindestauftragswert in Höhe von 25,00 EUR zu binden. Artikel aus der „Limited Edition“ zählen nicht zum Erreichen des Mindestauftragswertes.

§ 4 Versand

Der Versand erfolgt unfrei ab Werk und auf Gefahr des Kunden. Alle Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt dem Lieferanten nach billigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen wurden. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist der Lieferant nicht verpflichtet, kann diese jedoch auf Verlangen des Kunden abschließen. Die anfallenden Gebühren hierfür trägt dabei der Kunde.

§ 5 Lieferung

Hinsichtlich der Frist für Lieferungen oder Leistungen sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend, richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Lieferanten vorausgesetzt. Teillieferungen sind zulässig. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Unterlagen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden voraus. Ist die Nichteinhaltung der Frist auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Im Fall des Leistungsverzugs des Lieferanten oder im Falle einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung hat der Kunde das Recht, sich entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zu lösen. Ein Leistungsverzug liegt nicht vor, wenn sich die Lieferzeit aus den oben genannten Gründen verlängert. Im Falle von Verzug, Rücktritt vom Vertrag aufgrund von Verzug oder einer vom Lieferant zu vertretenen Unmöglichkeit kann der Kunde Schadensersatz nur verlangen, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Lieferant oder einem seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Lieferant berechtigt den ihm entstehenden Schaden ersetzt zu bekommen. In diesem Fall geht auch die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware, zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben im Eigentum des Lieferanten bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erlaubt. Die Forderung des Kunden gegen seinen Kunden treten an die Stelle der veräußerten Ware. Der Kunde ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur Einziehung können vom Lieferant widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten gegenüber dem Lieferant nicht ordnungsgemäß nachkommt. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, deren Beschädigung oder Abhandenkommen, die Stellung eines Insolvenzantrages sowie die Eröffnung eines solchen Verfahrens, ist dem Lieferant unverzüglich anzuzeigen. Der Lieferant ist auch über eine Adressänderung des Kunden zu unterrichten. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei einer wesentlichen Verschlechterung seiner Vermögenslage ist der Lieferant nach Mahnung zur Rücknahme der Ware berechtigt; der Kunde zur Herausgabe der Ware verpflichtet. In der Rücknahme der Ware bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferanten liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant hat dies ausdrücklich erklärt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Neu- und Auslandskunden werden nur gegen Vorauskasse, gegen Nachnahme Bar oder Bezahlung mit Kreditkarte beliefert. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist der Lieferant berechtigt, ohne Mahnung ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% und ab Verzug in Höhe der jeweiligen Banksätze für Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Darüber hinausgehende Rechte bleiben unberührt. Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluß wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten dem Lieferant gegenüber sofort fällig. Der Lieferant ist dann berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen.

§ 8 Übertragbarkeit/Aufrechnung

Der Lieferant ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten an Dritte abtreten. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen den Lieferant nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistung erstreckt sich darauf, dass die verkaufte Ware nach dem Stand von Wissenschaft und Technik und handwerksüblicher Maßstäbe der erzgebirgischen Volkskunst frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung beim Kunden bzw. Transport zurückzuführen sind, bleiben von der Gewährleistung ausgeschlossen. Im übrigen gelten die Vereinbarungen gemäß § 4. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken und unverzüglich dem Lieferant zu melden. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit zu untersuchen. Gegebenenfalls quantitative Abweichungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware beim Lieferant schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert aufzubewahren bis die Ware vom Lieferanten bzw. von einem vom Lieferanten benannten Transportunternehmen abgeholt wird. Unfreie Einsendungen auf Veranlassung des Kunden sind nicht gestattet und werden nicht angenommen. Rücklieferungen müssen vom Kunden sorgfältig und ausreichend verpackt werden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft und hat der Kunden den Mangel rechtzeitig angezeigt, so kann der Lieferant die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern oder eine Ersatzware gleicher Art liefern. Kann die Nachbesserung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht erfolgreich durchgeführt werden, so stehen dem Kunden die Rechte auf Wandlung oder Herabsetzung des Kaufpreises zu. Weitergehende Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug oder Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss und Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Lieferanten herbeigeführt wurde. In jedem Falle ist die Haftung dem Umfang und der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das Dreifache des Vertragswertes des den Schaden verursachenden Teils des Vertragsgegenstandes begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bzw. sonstigen zwingenden Bestimmungen bleibt unberührt.

§ 10 Rücktritt vom Vertrag

Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei vom Lieferant nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, zum Beispiel bei fehlenden Wareneingang der Zulieferer, höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen etc., bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, bei nicht vorhersehbaren und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindenden Hindernissen. Bei teilweiser und zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden. Bei Schadensersatzansprüchen wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts des Lieferanten vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechten steht dem Lieferant ohne weitere Nachweise eine Entschädigung von 25% der Auftragssumme zu, es sei denn, dass der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatznachweises bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Lieferanten. Alleiniger Gerichtsstand ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - Marienberg. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes, insbesondere des UN-Kaufrechts finden für diese Vertragsbeziehungen keine Anwendung.

§ 12 Schlussbestimmungen

Ein Recht des Kunden zur Weiterbearbeitung oder Umarbeitung des Liefergegenstandes besteht nicht. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferant Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Produktabbildungen, Produktdaten und –beschreibungen für Printmedien zu digitalisieren und im elektronischen Geschäftsverkehr zu verwenden. Hierfür sind ebenfalls gesonderte Vereinbarungen mit dem Lieferanten erforderlich. Der Lieferant behält sich bei Verstoß gegen diese Bestimmungen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Sofern durch den Lieferanten Auskünfte und Beratungen gegeben werden, befreit dies den Kunden nicht von eigenen Prüfungspflichten. Dies gilt insbesondere für Auskünfte über Eignung und Anwendung des Liefergegenstandes, für bestimmte Verfahren und Zwecke. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke aufweisen, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmungen durch eine angemessene Regelung ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. lückenhaften Regelung weitestgehend entspricht. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.